Gesetze / Ausfuhrerstattungsverordnung
AusfErstV 1996§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft, die im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisationen und Handelsregelungen hinsichtlich der Erstattungen bei der Ausfuhr erlassen worden sind.
Änderungsverlauf
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25.10.1996 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Oktober 1996 (BGBl. I 1634)
BGBl. 1996 I S. 1634
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